Die staatlich geförderte private Altersvorsorge steht vor einer grundlegenden Modernisierung. Zum 1. Januar 2027 tritt eine Reform in Kraft, die die Komplexität der Förderung reduziert und neue Anreize für den Vermögensaufbau schafft. Als G.B.V.M. GmbH begleiten wir Sie dabei, die Auswirkungen dieser gesetzlichen Änderungen auf Ihre persönliche und betriebliche Vorsorgestrategie objektiv zu bewerten.
Der Gesetzgeber erweitert den Kreis der Anbieter und die Flexibilität der Produkte erheblich:
Erweiterter Marktzugang: Neben Lebensversicherungsgesellschaften können künftig auch Fondsgesellschaften, Banken und Neobroker förderfähige Vorsorgeprodukte anbieten.
Individuelle Gestaltungsfreiheit: Sparer können künftig wählen, ob sie Produkte mit oder ohne Beitragsgarantien nutzen möchten. Dies ermöglicht eine stärkere Ausrichtung auf renditeorientierte Kapitalmarktinvestitionen.
Standarddepot: Es wird ein kosteneffizientes Standardprodukt eingeführt, dessen Effektivkosten gesetzlich auf 1 Prozent pro Jahr begrenzt sind.
Vereinfachte Förderung: Die Berechnung der staatlichen Zulagen wird reformiert, um den Verwaltungsaufwand für Sparer und Unternehmer zu minimieren.
Für Inhaber bestehender Riester-Verträge besteht aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Bestehende Verträge genießen vollen Bestandsschutz, sodass die bisherige Förderung weiterhin in Anspruch genommen werden kann.
Ein Wechselrecht in die neue Förderwelt ist gesetzlich verankert. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein Wechsel individuell geprüft werden muss, da er sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen kann. Wichtig: Um die staatlichen Zulagen für das Kalenderjahr 2026 nicht zu gefährden, sollten voreilige Kündigungen oder Beitragsfreistellungen ohne fachliche Prüfung vermieden werden.
Die G.B.V.M. GmbH bereitet sich intensiv auf den Start der neuen Förderung am 1. Januar 2027 vor. Unser Anspruch ist es, Unternehmerfamilien und Privatkunden eine objektive Entscheidungsgrundlage in einem sich wandelnden Marktumfeld zu bieten.
Kapitalmarktorientierung: Wir eröffnen Ihnen den Zugang zu renditestarken Lösungen, die Ihre individuelle Risikoneigung und Ihre unternehmerische Situation berücksichtigen.
Flexibilität in der Entsparphase: Neben der klassischen lebenslangen Rente ermöglichen wir Ihnen künftig verstärkt alternative Auszahlungspläne, um Ihre Liquidität im Alter flexibel zu steuern.
Ganzheitlicher Blick: Wir berücksichtigen explizit die Synergien zwischen privater Vorsorge, der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und spezifischen Angeboten in Versorgungswerken.
Die gesetzliche Rentenversicherung bildet lediglich eine Basisabsicherung. Der Erhalt des gewohnten Lebensstandards im Alter – insbesondere bei Unternehmern und Selbstständigen – erfordert eine zusätzliche, steuerlich optimierte Vorsorge.
Durch die Reform entsteht ein erhöhter Informations- und Analysebedarf. Die G.B.V.M. GmbH stellt sicher, dass Sie durch ein umfassendes Portfolio und hohe Expertise am Kapitalmarkt klare Mehrwerte erzielen. Wir unterstützen Sie dabei, Vorsorgelücken durch eine Kombination aus staatlicher Förderung und finanzstarken Lösungen nachhaltig zu schließen.
Hinweis für Unternehmer: Eine fundierte Altersvorsorgeberatung ist ein wesentlicher Baustein der betrieblichen Stabilität und der privaten Absicherung Ihrer Familie. Kontaktieren Sie uns für eine objektive Analyse Ihrer bestehenden Verträge.